Allgemeine Geschäftsbedingungen – Disclaimer

1. Allgemeines

Für den Geschäftsverkehr zwischen meiner Firma und dem Kunden gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anderslautende Bedingungen, welche vom Kunden übersandt wurden oder sich auf dessen Schriftstücken befinden,haben nur mit meiner schriftlichen Zustimmung Gültigkeit. Diese Bedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegenahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlangen mit Beginn des Monats, der der schriftlichen Verständigung des Vertragspartners als übernächster folgt, Rechtsgültigkeit für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, sofern nicht bis dahin ein schriftlicher Widerspruch des Kunden bei mir einging.

Die Vertragspartner sind an angenommene Angebote (insbesondere Schulungsaufträge) 30 Kalendertage gebunden. Ein Angebot gilt dann als angenommen, wenn dieses schriftlich bzw. per E-Mail bestätigt wurde.

Für Angebote, die eine Lieferung von Dateien zur Folge haben, gilt: Die gelieferten Dateien müssen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung vom Auftraggeber getestet werden. Sollte innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung bzw. Reklamation erfolgen, sind wir berechtigt die Rechnung zu stellen.

Bei Angeboten, bei denen der Umfang der Leistung während der Ausführung des Auftrages vom Auftraggeber verändert wird, werden die Zusatzkosten in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für Designänderungen bei Templates und für eine geänderte technische Anforderung des Kunden. Hierdurch kann sich der Liefertermin ändern.

2. Leistungen
Kann Hamann-Concepts die vereinbarten Leistungen wegen höherer Gewalt oder anderer unvorhergesehener Hindernisse nicht erbringen, so werde ich für die Dauer der Verhinderung von den Pflichten befreit. Daraus entstehen dem Vertragspartner keine Ansprüche. Sollte sich die Leistung durch mein Verschulden verzögern und auch nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist von mind. 40 Tagen erfolgen, so ist der Kunde unter Ausschluss weiterer Ansprüche zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ich bin berechtigt die Leistungsverpflichtung aus sachlich gerechtfertigten Gründen und in einem angemessenen Umfang zu verändern.
Bei Leistungen, die über mehrere Tage erbracht werden und am Firmensitz des Kunden stattfinden, wird eine angemessene Unterbringung vom Kunden übernommen. Dabei ist es zulässig, wenn der Trainer einen Tag vor dem Beginn der Leistung anreist, um eine entsprechende Vorbereitung zu gewährleisten.

3. Preise und Zahlung
Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, bin ich berechtigt, nach Erbringung jeder einzelnen Einheit oder Leistung eine Rechnung an den Kunden zu stellen. Es darf immer zum Ende eines Monats die bis dahin erbrachte Leistung berechnet werden.
Vom Kunden über die vereinbarte Leistung hinausgehende Recherchen und Schulungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
Alle Angebotspreise verstehen sich grundsätzlich ohne Umsatzsteuer, es sei denn dass die Umsatzsteuer separat auf dem Angebot ausgewiesen wurde.
Bei Zahlungsverzug werden vom Kunden Verzugszinsen in der Höhe von 15 % jährlich berechnet.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtleistung, oder Bemängelung der Leistung komplett zurückzuhalten. Der Kunde kann jedoch bei gerechtfertigten Reklamationen einen angemessenen Teil des Rechnungsbetrages zurückbehalten.
Stornierungen durch den Kunden sind nur in schriftlicher Form und mit meiner schriftlichen Zustimmung möglich. Im Fall einer Stornierung habe ich das Recht, die bisher erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten und ein angemessene Stornogebühr zu berechnen.
Stornierungen von Schulungsaufträgen werden wie folgt berechnet:

  • bis 14 Tage vor Kursbeginn kostenlos
  • von 14 bis 8 Tage vor Kursbeginn berechnen wir 15%
  • von 7 bis 1 Tag vor Kursbeginn 50% des Rechnungsbetrages als Stornogebühr
  • bei Absage oder Storno am Schulungstag 100% des Rechnungsbetrages

Sollte der Termin ohne schriftliche Absage durch den Auftraggeber nicht stattfinden, schuldet dieser den vollen Rechnungsbetrag.

4. Eigentumsrecht
Das geistige Eigentum (Urheberrechte, Marken, sonstige Schutz- und Nutzungsrechte etc.) verbleibt ungeachtet anderslautender Bestimmungen stets bei Sabine Hamann. Das gilt im Besonderen für die Weiterverwendung von Schulungsunterlagen. Alle darstellten Marken a

5. Haftung
Eine generelle Haftung – soweit sie im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich übernommen wurde – tritt nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz meinerseits ein; dies gilt nicht für Personenschaden. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat stets der Kunde zu beweisen. Berechtigte Ansprüche sind durch den Kunden innerhalb von zwölf Monaten ab Eintritt des Schadensereignisses bei sonstiger Verjährung geltend zu machen.
Eine Haftung meinerseits für Inhalte, Datenbestände, wie überhaupt jedes Verhalten, das aus oder im Zusammenhang mit Daten, Informationen etc. gesetzt wird, ist ausgeschlossen.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für den Fall der Wandlung oder einer sonstigen, auch rückwirkenden Beseitigung oder Aufhebung des Vertrages.
Für eine Störung innerhalb des Internets kann ich keine Haftung übernehmen.
Formulare und Ihre Dokumentation sind, wie vom Auftraggeber abgenommen und ohne jede Gewährleistung für Funktion, Korrektheit oder Fehlerfreiheit zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Formulare auf korrekte Rechenformeln zu prüfen und diese freizugeben.
Für jedweden direkten oder indirekten Schaden – insbesondere Schaden an anderer Software, Schaden an Hardware, Schaden durch Nutzungsausfall und Schaden durch Funktionsuntüchtigkeit der Formulare, kann Hamann-Concepts nicht haftbar gemacht werden. Die Formulare werden mit größter Sorgfalt entwickelt, jedoch können Fehler niemals ausgeschlossen werden.

Haftung für Inhalte
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6. Urheber-, Leistungsschutzrechte und Nutzung
Hamann-Concepts bleibt Inhaber aller Urheber- und Leistungsschutzrechte an den Schulungsunterlagen und Schulungsvideos. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde diese mit meiner Einwilligung verändert, bearbeitet oder mit anderen Unterlagen verbindet oder in einem Schulungsportal oder Intranet bereitstellt.
Ich bin berechtigt, jedes fertiggestellte Produkt mit einem Copyright zu versehen.
Vorhandene Kennzeichnungen, Urheber-Rechtsvermerke oder Eigentumshinweise meinerseits dürfen vom Kunden nicht beseitigt, bzw. verändert werden.
Die Unterlagen sind nur zur Verwendung zum eigenen Gebrauch des Kunden bestimmt. Der Kunde erhält ausschließlich das Recht die Unterlagen nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag vereinbarte Anzahl der Schulungsteilnehmer zu verwenden.
Bei allen mir übergebenen Arbeiten setze ich voraus, dass dem Kunden die Reproduktionsrechte zustehen. Wir lehnen jede Haftung, die aus der Missachtung solcher Rechte entstehen könnten, ab. Wenn Vorlagen mit dem Copyright Dritter ausgestattet sind, setze ich ebenfalls voraus, dass der Auftraggeber das Einverständnis des Urhebers besitzt.
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass im Rahmen der Arbeit von Hamann-Concepts von ihm gelieferte Texte, Diagramme, Pläne, Fotos, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Vorlagen kommerziell genutzt werden dürfen und durch deren Verwendung nicht Rechte anderer verletzt werden.

Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Alle auf unserer Website genannten Produkt-, Firmen-, Handels- oder Markennamen, deren Warenzeichen, Logos und Symbole unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Sie dienen hier ausschließlich der Beschreibung bzw. der Identifikation der jeweiligen Firmen und Produkte.

7. Datenschutz und Adressenänderung
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Dienstvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages von mir automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden können. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ich bei der unternehmensweiten Bearbeitung der Daten auch einen Datentransfer ins Ausland und/oder Dritte vornehmen kann.
Der Geschäftspartner erteilt seine ausdrückliche Einwilligung, durch mich in das öffentlich zugängliche Kundenverzeichnis aufgenommen zu werden.
Hamann-Concepts ergreift alle technisch zweckmäßigen und wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen, um die auf meinem Rechner gespeicherten Daten gegen unberechtigten Zugriff zu schützen. Ich bin jedoch nicht dafür haftbar, falls jemand sich widerrechtlich Zugang verschafft.

8. Gerichtsstand
Zahlungs- und Erfüllungsort ist Hamburg.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen materiellem deutschem Recht.
Örtlich zuständig ist das am Unternehmenssitz von Hamann-Concepts sachlich zuständige Gericht.

9. Verschiedenes
Zustellungen durch mich an den Geschäftspartner gelten als zugegangen, sofern sie an die jeweils zuletzt schriftlich bekanntgegebene Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse oder technisch ähnliche Vorrichtung gerichtet wurden. Die rechtzeitige Postaufgabe wahrt die Frist.
Wird über das Vermögen des Geschäftspartners ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet, oder die Eröffnung eines derartigen oder ähnlichen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen, erfolgt bei Dauerschuldverhältnissen eine sofortige Auflösung des Vertragsverhältnisses, sofern dieses von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Sämtliche Forderungen meinerseits werden unverzüglich fällig. Ein Anspruch des Vertragspartners oder des Masseverwalters auf Erbringung weiterer Leistungen durch mich erlischt. Selbiges gilt im Fall der Einleitung eines Reorganisationsverfahrens oder sonstiger ähnlicher insolvenzrechtlicher Schritte.